Vortrag: Übergabe und Schenkung
Für lebzeitige Übertragungen von Vermögen auf Kinder oder andere Personen gibt es gute Gründe – etwa das beruhigende Gefühl, bereits mit warmer Hand alles geregelt zu haben, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten oder die Vermeidung bzw. zumindest Reduzierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Im Rahmen einer vorausschauenden Regelung der Nachfolgeplanung stellen sich jedoch viele Fragen, von der Absicherung des Übergebers über pflichtteilsrechtliche Folgen bis hin zu steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Problemen. Der Vortrag führt in die gesetzlichen Regelungen zum Schenkungs- und Pflichtteilsrecht ein, stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten dar und gibt einen kurzen Überblick über die Grundzüge des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes sowie des Sozialrechts.
| Kursnummer | SA002 |
| Beginn | Di., 16.06.2026, um 19:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Rathaus Bad Feilnbach - Sitzungssaal, Rathausplatz 1 |
| Kursleitung |
Dr. Max Ehrl
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| Entgelt | 5,00 € |
Kurstermine 1
| Nummer | Datum | Ort |
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| 1 | Dienstag • 16.06.2026 • 19:00 - 21:00 Uhr | Rathaus Bad Feilnbach - Sitzungssaal, Rathausplatz 1 |