Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.vhs(at)bad-feilnbach.de veröffentlichte Webpräsenz der gemeindlichen Volkshochschule Bad Feilnbach (Variante Elbe 2.0 (kufer-layout.de))
Die Volkshochschule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG), der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der Bayrischen Digitalverordnung BayDIV 2.0 (in Verbindung mit der Barrierefreie- Informationstechnik- Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Unser Programmheft kann aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht als barrierefreies pdf bereitgestellt werden. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an vhs@bad-feilnbach.de. - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2026 überarbeitet und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2026 überprüft. Grundlage war eine manuelle Nachprüfung. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
Ansprechpartnerin: Renate Hofmann- Kirner
E-Mail: renate.hofmann-kirner@bad-feilnbach.de
Telefon: 08066/887-410 Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Volkshochschule der Gemeinde Bad Feilnbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Volkshochschule der Gemeinde Bad Feilnbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von einem Monat auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte*r: Holger Kiesel
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Person:
Winzererstraße 980797 München
E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de
Telefon: +498912612799
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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